Preise / Service

  Vogler-Hütte
bei Belegung mit 2 Personen 105,00 Euro / Tag

Jede weitere Person 10,00 € pro Tag, Familienermäßigung nach Rücksprache.
(Diese Preise gelten ab 7 Übernachtungen)
Endreinigung ist im Preis enthalten
Kurbeitrag: ortsübliche Kurtaxe wird gesondert berechnet.

Kurabgabe pro Person

Erwachsene 2,20 Euro / Tag
Kinder und Jugendliche
von 6 bis einschl. 15 Jahre
1,10 Euro / Tag
Kinder bis 5 Jahre kostenfrei

• Nichtraucherhaus
• Garagen
• Sauna im Blockhaus
• kostenloses WLAN
• Tiere auf Anfrage (30,00 € pro Woche)
Belegungsplan

Bitte beachten Sie folgendes:
• Eine Buchung wird erst durch eine Bestätigung unsererseits wirksam.
• Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist bei Anreise in bar zu entrichten.
• Am Anreisetag ist Ihre Wohnung ab 15 Uhr bezugsfertig.
• Am Abreisetag bitten wir die Wohnung bis 10 Uhr besenrein zu verlassen.

Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung.

Reiseversicherung

Leider gibt es keinen Urlaub vom Risiko. Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Ferienwohnungsreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

Auszug aus den Bestimmungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes: "Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag"
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder- falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war - bereitgestellt ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10%, Unterkunft mit Frühstück 20%, mit Halbpension 30% und Vollpension 40%. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechnteten Betrag zu bezahlen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kempten/Allgäu.

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